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AGBs - Coraessco Coaching und Consulting
 

AGBs

AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen

             incl. Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung

Vertragsbedingungen im Rahmen von Dienstverträge die über die Web-Seite

zwischen  

Natalie Raess-Beuchle
Heilpraktiker für Psychotherapie,
Mühlackerstraße 29 / 1
75443 Ötisheim,

– im Folgenden „Therapeutin“– und den in § 2 des Vertrages bezeichneten Kunden / Kundin – im Folgenden „Patient“– geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunde gelten ausschließlich die nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jeder natürlicher oder juristische Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Therapeutin (Heilpraktikerin für Psychotherapie) und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Therapeutin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Therapeutinr zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

(3) Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 3 Behandlungsvertrag

(1) Der Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

(2) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

(3) Es können von der Therapeutin Heilpraktiker Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Therapeutin schriftlich zu erklären.

(4) Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

(5) Die genauen Termine werden zwischen dem Patienten und der Therapeutin schriftlich / telefonisch vereinbart.

(6) Terminabsagen:
Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehende Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit der Therapeutin vereinbarte Termine müssen daher mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform oder telefonisch abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14:00 die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Grundsätzlich werden nachfolgende Absagearten akzeptiert:
Terminabsage über das Kontaktformular oder die eMail-Adresse der Praxis
Telefonische Absagen
Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die Therapeutin berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen oder Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe des Termins.
Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. ärztliches Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars.

 § 4 Honorar

Die Therapeutin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Patient vereinbart sind, gelten die auf dieser Internetseite aufgeführten Sätze.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

Ein telefonisches Vorgespräch ist kostenfrei.
Persönliches Erstgespräch: 150 € für 120 Minuten
Jede weitere Therapiestunde: 95 € für 60 Minuten

Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Patienten in bar an die Therapeutin gegen Quittung zu bezahlen.
Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung.
Alternativ kann das Honorar auch nach Rechnungsstellung vom Patienten überwiesen werden. Dies wird separat vereinbart.

§ 5 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Behandlung baut wesentlich auf der Mitwirkung des Patienten auf, weshalb auch Hausaufgaben erteilt werden. Ohne die aktive Mitwirkung des Patienten ist kein Therapieerfolg zu erwarten.


§ 6 VERTRAULICHKEIT DER BEHANDLUNG

(1) Die Therapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Klienten.

(2) Absatz (1) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz (1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

(3) Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte: in Papierform oder elektronisch). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann aber nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz (2) bleibt unberührt. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

(4) Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

(5) Handakten werden von der Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden finden das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. Des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern sich beim Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand 01.04.2023